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   VGH Bayern, 11.02.2020 - 9 ZB 20.30349   

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https://dejure.org/2020,6123
VGH Bayern, 11.02.2020 - 9 ZB 20.30349 (https://dejure.org/2020,6123)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.02.2020 - 9 ZB 20.30349 (https://dejure.org/2020,6123)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Februar 2020 - 9 ZB 20.30349 (https://dejure.org/2020,6123)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3, § 80, § 83b; EMRK Art. 9 Abs. 1; VwGO § 138 Nr. 3, § 154 Abs. 2
    Asyl, Sierra Leone: Erfolgloser Berufungszulassungsantrag

  • rewis.io

    Asyl, Sierra Leone: Erfolgloser Berufungszulassungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 19.31503

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2020 - 9 ZB 20.30349
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 19.31503 - juris Rn. 3).

    Auch die bloße Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 19.31503 - juris Rn. 8).

  • BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Verstoß gegen den Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2020 - 9 ZB 20.30349
    Auch die bloße Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 19.31503 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 18.30670

    Kritik an tatrichterlicher Sachverhaltswürdigung kein Zulassungsgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2020 - 9 ZB 20.30349
    Ein beachtlicher Verfahrensfehler kann ausnahmsweise zwar dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 18.30670 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.07.2019 - 9 ZB 19.32353

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Asylbewerbers aus Sierra Leone

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2020 - 9 ZB 20.30349
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind nach § 78 Abs. 3 AsylG aber gerade kein Grund für die Zulassung der Berufung (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2019 - 9 ZB 19.32353 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 12.04.2019 - 9 ZB 19.31227

    Keine Zulassung der Berufung mangels ausreichender Darlegung grundsätzlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2020 - 9 ZB 20.30349
    Stützt sich das Verwaltungsgericht - wie hier - bei seiner Entscheidung auf bestimmte eingeführte Erkenntnismittel, ist erforderlich, dass das Zulassungsvorbringen zumindest einen überprüfbaren Hinweis auf andere Gerichtsentscheidungen oder auf vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigte sonstige Tatsachen- oder Erkenntnisquellen enthält, etwa entsprechende Auskünfte, Stellungnahmen, Gutachten oder Presseberichte, die den Schluss zulassen, dass die aufgeworfene Frage einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich ist und damit einer Klärung im Berufungsverfahren bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2019 - 9 ZB 19.31227 - juris Rn. 4 m.w.N.).
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